<!--[-->Änderung § 10 der Futtermittelverordnung 2010 (Entfernung von Abs. 2 und Umnummerierung)<!--]-->
Änderung § 10 der Futtermittelverordnung 2010 (Entfernung von Abs. 2 und Umnummerierung)
Verordnung vom 03.10.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 267/2017 streicht § 10 Abs. 2 der Futtermittelverordnung 2010 und nummeriert die übrigen Absätze neu, um die Vorschrift klarer zu strukturieren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/3/2017XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung 267/2017 streicht § 10 Abs. 2 der Futtermittelverordnung 2010 und nummeriert die übrigen Absätze neu, um die Vorschrift klarer zu strukturieren.

Schwerpunkte

  • Der bisherige Absatz 2 des § 10 wird vollständig gestrichen.
  • Die früheren Absätze 3 und 4 erhalten neue Bezeichnungen „(2)“ bzw. „(3)“, um die Lücken nach Wegfall von Absatz 2 zu schließen.
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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