Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland – Oktober 2017
Verordnung vom 06.10.2017Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Oktober 2017 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres10/6/2017XXV
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Oktober 2017 die Prozentsätze (Hundertsätze) fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 21b Abs. 1 Gehaltsgesetz, das die Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage regelt.
- Durch das Einvernehmen mit dem Bundeskanzler werden die Hundertsätze für Oktober 2017 festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.