Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein verpflichtendes Grundausbildungsprogramm für Bedienstete im Ministerium fest, das aus Orientierung, Einführungsveranstaltung, Projektarbeit, Jobrotation und Modulen besteht. Sie tritt am 1. Februar 2017 in Kraft und gilt für alle, die nach dem VBG 1948 oder BDG 1979 beschäftigt sind.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/19/2017XXV
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein verpflichtendes Grundausbildungsprogramm für Bedienstete im Ministerium fest, das aus Orientierung, Einführungsveranstaltung, Projektarbeit, Jobrotation und Modulen besteht. Sie tritt am 1. Februar 2017 in Kraft und gilt für alle, die nach dem VBG 1948 oder BDG 1979 beschäftigt sind.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt, dass alle Bediensteten im Ressort BMLFUW, die nach dem VBG 1948 oder BDG 1979 verpflichtet sind, eine Grundausbildung absolvieren müssen.
- Die Grundausbildung besteht aus Erstorientierung, Einführungsveranstaltung, praktischer Projektarbeit, Jobrotation und einem theoretischen Modulkatalog, wobei die Module je nach Verwendungs‑/Entlohnungsgruppe variieren.
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