Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht für das Erntejahr 2017 die zulässige Hektar‑Höchstmenge für Trauben auf 10 800 kg bzw. 8 100 l Wein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/6/2017XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht für das Erntejahr 2017 die zulässige Hektar‑Höchstmenge für Trauben auf 10 800 kg bzw. 8 100 l Wein.Schwerpunkte
- Die zulässige Hektar‑Höchstmenge für das Erntejahr 2017 wird auf 10 800 kg Weintrauben bzw. 8 100 l Wein festgelegt.
- Die Anpassung gilt ausschließlich für das Erntejahr 2017 und betrifft alle Winzer, die nach dem Weingesetz 2009 produzieren.
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