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Erhöhung der Hektar‑Höchstmenge für die Traubenernte 2017
Verordnung vom 06.10.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht für das Erntejahr 2017 die zulässige Hektar‑Höchstmenge für Trauben auf 10 800 kg bzw. 8 100 l Wein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/6/2017XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht für das Erntejahr 2017 die zulässige Hektar‑Höchstmenge für Trauben auf 10 800 kg bzw. 8 100 l Wein.

Schwerpunkte

  • Die zulässige Hektar‑Höchstmenge für das Erntejahr 2017 wird auf 10 800 kg Weintrauben bzw. 8 100 l Wein festgelegt.
  • Die Anpassung gilt ausschließlich für das Erntejahr 2017 und betrifft alle Winzer, die nach dem Weingesetz 2009 produzieren.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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