<!--[-->Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der A1 West zwischen Matzleinsdorf‑Pöchlarn (Section Control‑Messstreckenverordnung Pöchlarn II)<!--]-->
Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf der A1 West zwischen Matzleinsdorf‑Pöchlarn (Section Control‑Messstreckenverordnung Pöchlarn II)
Verordnung vom 11.10.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf der A1 West zwischen km 85,59–92,01 (Richtung Salzburg) und km 92,07–85,70 (Richtung Wien) die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit bildgebender Technik gemessen wird. Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen angekündigt werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/11/2017XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass auf der A1 West zwischen km 85,59–92,01 (Richtung Salzburg) und km 92,07–85,70 (Richtung Wien) die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit bildgebender Technik gemessen wird. Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen angekündigt werden.

Schwerpunkte

  • Einführung von Messstrecken, die die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit auf definierten Abschnitten der A1 West überwachen.
  • Festlegung der konkreten Streckenabschnitte: Richtung Salzburg zwischen km 85,59‑92,01, Richtung Wien zwischen km 92,07‑85,70.
Dokumente (PDFs)
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


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