<!--[-->Sammelnovelle DAC‑Verordnungen 2017 – Änderungen für Wein‑ und Mostwäger‑Regelungen<!--]-->
Sammelnovelle DAC‑Verordnungen 2017 – Änderungen für Wein‑ und Mostwäger‑Regelungen
Verordnung vom 11.10.2017

Zusammenfassung

Die Sammelnovelle 2017 ändert Etikettierungs‑ und Marktfreigaberegeln für sieben bestehende DAC‑Weinregionen, führt vier neue DAC‑Gebiete ein und legt die Aufwandsentschädigung für Mostwäger fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/11/2017XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Sammelnovelle 2017 ändert Etikettierungs‑ und Marktfreigaberegeln für sieben bestehende DAC‑Weinregionen, führt vier neue DAC‑Gebiete ein und legt die Aufwandsentschädigung für Mostwäger fest.

Schwerpunkte

  • Die Etikettengröße für das DAC‑Zeichen muss höchstens halb so groß sein wie die Angabe des jeweiligen Weinbaugebiets (z. B. Leithaberg, Eisenberg, Mittelburgenland).
  • Für das DAC‑Gebiet Eisenberg gelten neue Marktfreigabedaten: normaler Wein darf erst ab dem 1. September des Folgejahres verkauft werden, Reserve‑Wein erst ab dem 1. März des zweiten Folgejahres; Anträge für die Prüfnummer können ab dem 1. August bzw. 1. Februar gestellt werden.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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7C - Unterland



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