Zusammenfassung
Die ACGV‑Novelle 2017 ergänzt § 6 um Absatz 14, hebt § 7 auf und legt ein neues, detailliertes Gebührensystem für zivile Luftfahrtpersonal‑ und Betreiberleistungen fest. Inkrafttreten ist der Tag nach Veröffentlichung (17.10.2017).Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/16/2017XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die ACGV‑Novelle 2017 ergänzt § 6 um Absatz 14, hebt § 7 auf und legt ein neues, detailliertes Gebührensystem für zivile Luftfahrtpersonal‑ und Betreiberleistungen fest. Inkrafttreten ist der Tag nach Veröffentlichung (17.10.2017).Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (14) wird zu § 6 hinzugefügt, der festlegt, dass für bereits anhängige Verwaltungsverfahren die Gebühren nach der alten Fassung gelten.
- Der bisherige § 7 wird vollständig gestrichen, wodurch die alte Gebührenregelung entfällt.
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