Bundeshaftungsobergrenzen‑Verordnung 2018 – Auflistung der außerbudgetären Einheiten
Verordnung vom 24.10.2017Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten im Jahr 2018 dem Bundessektor Staat zugeordnet sind, und tritt am 30. November 2017 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen10/24/2017XXV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche außerbudgetären Einheiten im Jahr 2018 dem Bundessektor Staat zugeordnet sind, und tritt am 30. November 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Kerninhalt der Verordnung ist die Auflistung aller außerbudgetären Einheiten, die im Jahr 2018 dem Bundessektor Staat zugeordnet werden.
- Die Verordnung trat am 30. November 2017 in Kraft und gilt für das gesamte Kalenderjahr 2018.
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