Änderung der Qualitätsvorschriften für Blutspendeeinrichtungen (Verordnung 281/2017)
Verordnung vom 24.10.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 281/2017 aktualisiert das Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen, führt einen Leitfaden für gute Praxis ein und bindet EU‑Richtlinien ein; Inkrafttreten ist am 15. Februar 2018.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/24/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 281/2017 aktualisiert das Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen, führt einen Leitfaden für gute Praxis ein und bindet EU‑Richtlinien ein; Inkrafttreten ist am 15. Februar 2018.Schwerpunkte
- Das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen muss dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen; das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen stellt dazu einen Leitfaden mit Grundsätzen guter Herstellungspraktiken auf seiner Homepage bereit.
- Die Verordnung bezieht sich auf mehrere EU‑Richtlinien (2005/61/EG, 2005/62/EG und 2016/1214), die Anforderungen an Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerer Zwischenfälle und Qualitätsstandards für Blutspendeeinrichtungen festlegen.
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