<!--[-->Änderung der Qualitätsvorschriften für Blutspendeeinrichtungen (Verordnung 281/2017)<!--]-->
Änderung der Qualitätsvorschriften für Blutspendeeinrichtungen (Verordnung 281/2017)
Verordnung vom 24.10.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 281/2017 aktualisiert das Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen, führt einen Leitfaden für gute Praxis ein und bindet EU‑Richtlinien ein; Inkrafttreten ist am 15. Februar 2018.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/24/2017XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 281/2017 aktualisiert das Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen, führt einen Leitfaden für gute Praxis ein und bindet EU‑Richtlinien ein; Inkrafttreten ist am 15. Februar 2018.

Schwerpunkte

  • Das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen muss dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen; das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen stellt dazu einen Leitfaden mit Grundsätzen guter Herstellungspraktiken auf seiner Homepage bereit.
  • Die Verordnung bezieht sich auf mehrere EU‑Richtlinien (2005/61/EG, 2005/62/EG und 2016/1214), die Anforderungen an Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerer Zwischenfälle und Qualitätsstandards für Blutspendeeinrichtungen festlegen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc © Parlamentsdirektion

Rendi-Wagner Pamela, Dr., MSc

SPÖ


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.