Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2017)
Verordnung vom 24.10.2017Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und regelt Überstunden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/24/2017XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und regelt Überstunden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für den Wirtschaftszweig Veranstaltungstechnik, sofern dort kein gültiger Kollektivvertrag existiert.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt: 1. Jahr 554,50 €, 2. Jahr 712,50 €, 3. Jahr 882,30 € und 4. Jahr 1 143 €.
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