<!--[-->Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2017)<!--]-->
Änderung der Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2017)
Verordnung vom 24.10.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und regelt Überstunden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/24/2017XXV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und regelt Überstunden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für den Wirtschaftszweig Veranstaltungstechnik, sofern dort kein gültiger Kollektivvertrag existiert.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt: 1. Jahr 554,50 €, 2. Jahr 712,50 €, 3. Jahr 882,30 € und 4. Jahr 1 143 €.
Dokumente (PDFs)
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