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Automatisierter Datenverkehr für Schülerbeihilfen
Verordnung vom 24.10.2017

Zusammenfassung

Die Schülerbeihilfen‑ADV‑Verordnung regelt den automatisierten Datenaustausch zwischen Schülerbeihilfenbehörden und anderen Stellen (Finanzamt, Sozialversicherung, Arbeitsmarktservice) zur Ermittlung von Einkommens‑ und Familieninformationen für die Beihilfenvergabe.
Bundesministerium für Bildung10/24/2017XXV
Bildung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Schülerbeihilfen‑ADV‑Verordnung regelt den automatisierten Datenaustausch zwischen Schülerbeihilfenbehörden und anderen Stellen (Finanzamt, Sozialversicherung, Arbeitsmarktservice) zur Ermittlung von Einkommens‑ und Familieninformationen für die Beihilfenvergabe.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ermöglicht den automatisierten Abruf von Einkommen‑ und Lohninformationen aus Steuerbescheiden und Lohnzetteln über das Bundesrechenzentrum.
  • Daten zu steuerfreien Einkünften, Krankengeld und land‑ und forstwirtschaftlichen Einkünften werden direkt von den Sozialversicherungsträgern und dem Arbeitsmarktservice abgefragt.
Dokumente (PDFs)
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Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

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3 - Niederösterreich



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