Zusammenfassung
Die Schülerbeihilfen‑ADV‑Verordnung regelt den automatisierten Datenaustausch zwischen Schülerbeihilfenbehörden und anderen Stellen (Finanzamt, Sozialversicherung, Arbeitsmarktservice) zur Ermittlung von Einkommens‑ und Familieninformationen für die Beihilfenvergabe.Bundesministerium für Bildung10/24/2017XXV
Bildung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Schülerbeihilfen‑ADV‑Verordnung regelt den automatisierten Datenaustausch zwischen Schülerbeihilfenbehörden und anderen Stellen (Finanzamt, Sozialversicherung, Arbeitsmarktservice) zur Ermittlung von Einkommens‑ und Familieninformationen für die Beihilfenvergabe.Schwerpunkte
- Die Verordnung ermöglicht den automatisierten Abruf von Einkommen‑ und Lohninformationen aus Steuerbescheiden und Lohnzetteln über das Bundesrechenzentrum.
- Daten zu steuerfreien Einkünften, Krankengeld und land‑ und forstwirtschaftlichen Einkünften werden direkt von den Sozialversicherungsträgern und dem Arbeitsmarktservice abgefragt.
Dokumente (PDFs)
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