Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue monatliche Vergütungen für Lehrlinge im Sportadministrationsberuf fest und führt verpflichtende Urlaubszuschüsse sowie Weihnachtszahlungen ein. Sie gilt bundesweit und trat am 1. Oktober 2017 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/24/2017XXV
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue monatliche Vergütungen für Lehrlinge im Sportadministrationsberuf fest und führt verpflichtende Urlaubszuschüsse sowie Weihnachtszahlungen ein. Sie gilt bundesweit und trat am 1. Oktober 2017 in Kraft.Schwerpunkte
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung für Sportadministration beträgt im 1. Lehrjahr 544,60 €, im 2. Lehrjahr 711,90 € und im 3. Lehrjahr 996,50 €.
- Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe einer Monatsvergütung.
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