<!--[-->Abschnitts‑Kontrolle im Gleinalmtunnel (A9) 2017‑2019<!--]-->
Abschnitts‑Kontrolle im Gleinalmtunnel (A9) 2017‑2019
Verordnung vom 27.10.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Gleinalmtunnel der A9 von 2017 bis 2019 die Geschwindigkeit auf definierten Streckenabschnitten automatisch überwacht wird. Die Messstrecken werden für beide Fahrtrichtungen genau benannt und müssen den Fahrern angekündigt werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/27/2017XXV
Verkehr
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Gleinalmtunnel der A9 von 2017 bis 2019 die Geschwindigkeit auf definierten Streckenabschnitten automatisch überwacht wird. Die Messstrecken werden für beide Fahrtrichtungen genau benannt und müssen den Fahrern angekündigt werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 98a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung von 1960, um die Messstrecken rechtlich zu begründen.
  • Als Messstrecken werden die Abschnitte der A9‑Pyhrn‑Autobahn definiert, in denen die durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit erfasst wird.
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