Zusammenfassung
Die Psychotropenverordnung wird 2017 geändert: § 11 Abs. 2 entfällt, ein neuer Absatz 4 zu § 21 wird eingefügt und das Medikament Phenazepam kommt in die Liste der kontrollierten Stoffe.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/30/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Psychotropenverordnung wird 2017 geändert: § 11 Abs. 2 entfällt, ein neuer Absatz 4 zu § 21 wird eingefügt und das Medikament Phenazepam kommt in die Liste der kontrollierten Stoffe.Schwerpunkte
- Der bisherige Absatz 2 des § 11 wird vollständig gestrichen.
- Ein neuer Absatz 4 wird zu § 21 hinzugefügt, der die Anwendung der Verordnung weiter präzisiert.
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