Änderung der Suchtgiftverordnung – neue Regelungen zur Opioid‑Substitutionsbehandlung
Verordnung vom 30.10.2017Zusammenfassung
Die 292. Verordnung vom 30. Oktober 2017 ändert die Suchtgiftverordnung: Sie führt eine Definition für die Opioid‑Substitutionsbehandlung ein, legt Dosismengen und Dokumentationspflichten fest, definiert Stabilitätskriterien für größere Mitgaben und passt Anhänge zu Cannabis‑ und Fentanyllisten an. Inkrafttreten ist der 1. Januar 2018.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/30/2017XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die 292. Verordnung vom 30. Oktober 2017 ändert die Suchtgiftverordnung: Sie führt eine Definition für die Opioid‑Substitutionsbehandlung ein, legt Dosismengen und Dokumentationspflichten fest, definiert Stabilitätskriterien für größere Mitgaben und passt Anhänge zu Cannabis‑ und Fentanyllisten an. Inkrafttreten ist der 1. Januar 2018.Schwerpunkte
- Einführung einer klaren Definition für die Opioid‑Substitutionsbehandlung und Festlegung von Tagesdosismengen, um Missbrauch zu verhindern.
- Ärzte müssen das Überschreiten der festgelegten Tagesdosis dokumentieren und bei Bedarf der Amtsärztin/dem Amtsarzt Auskunft geben.
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