Änderung der Weiterbildungsverordnung orale Substitution (Verordnung 293/2017)
Verordnung vom 30.10.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 293/2017 erweitert die Weiterbildungsverordnung orale Substitution: ein verpflichtendes Basismodul mit E‑Learning, eine öffentliche Ärzteliste und ein neues Verfahren zur Wiedereintragung nach Berufspflichtverstößen. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2018.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen10/30/2017XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 293/2017 erweitert die Weiterbildungsverordnung orale Substitution: ein verpflichtendes Basismodul mit E‑Learning, eine öffentliche Ärzteliste und ein neues Verfahren zur Wiedereintragung nach Berufspflichtverstößen. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2018.Schwerpunkte
- Ein verpflichtendes Basismodul mit 20 E‑Learning‑Einheiten und einem abschließenden Multiple‑Choice‑Test wird eingeführt, um einheitliche Grundkenntnisse in Substitutionsbehandlung sicherzustellen.
- Eine nach Bundesländern und Bezirken gegliederte, öffentlich zugängliche Datenbank wird eingerichtet, in der die qualifizierten Ärzt:innen gelistet werden.
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