Änderung der Verordnung über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst (2017)
Verordnung vom 31.10.2017Zusammenfassung
Die Verordnung von 31. Oktober 2017 ergänzt § 2 Abs. 1 um eine Formulierung zur Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung und fügt § 5 einen neuen Absatz 6 hinzu, der das Inkrafttreten der Änderungen festlegt.Bundesministerium für Inneres10/31/2017XXV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung von 31. Oktober 2017 ergänzt § 2 Abs. 1 um eine Formulierung zur Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung und fügt § 5 einen neuen Absatz 6 hinzu, der das Inkrafttreten der Änderungen festlegt.Schwerpunkte
- In § 2 Abs. 1 wird nach dem Wort „Anlässlich“ die Formulierung „der Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung oder“ eingefügt, um einen neuen Weg zur Ruhestandsversetzung zu schaffen.
- Ein neuer Absatz 6 wird zu § 5 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung von § 2 Abs. 1 zum 31. Oktober 2017 festlegt.
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