Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2016 den Aufteilungsschlüssel fest, nach dem die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist*innen auf die verschiedenen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/2/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2016 den Aufteilungsschlüssel fest, nach dem die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist*innen auf die verschiedenen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen verteilt werden.Schwerpunkte
- Für das Jahr 2016 erhalten die regionalen Gebietskrankenkassen feste Prozentanteile am Beitrag der Pensionist*innen.
- Wiener Gebietskrankenkasse: 20,25847 % des Gesamtbeitrags.
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