Änderung der TT‑Akkreditierungsverordnung – Einbindung des Curriculums der Uni Graz für Sport‑ und Bewegungswissenschaften
Verordnung vom 02.11.2017Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die TT‑Akkreditierungsverordnung um Ziffer 2a, die das Curriculum der Universität Graz für Sport‑ und Bewegungswissenschaften in die Akkreditierungsbedingungen einbindet.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/2/2017XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 ergänzt die TT‑Akkreditierungsverordnung um Ziffer 2a, die das Curriculum der Universität Graz für Sport‑ und Bewegungswissenschaften in die Akkreditierungsbedingungen einbindet.Schwerpunkte
- Die Änderung erfolgt auf Basis von § 34 Z 3 des Medizinische‑Assistenzberufe‑Gesetzes.
- In § 1 der TT‑Akkreditierungsverordnung wird nach Ziffer 2 die neue Ziffer 2a eingefügt.
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