<!--[-->Änderung der Flugfelder‑Grenzüberflugsverordnung 2013 (Novellierung 2017)<!--]-->
Änderung der Flugfelder‑Grenzüberflugsverordnung 2013 (Novellierung 2017)
Verordnung vom 03.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 passt die Flugfelder‑Grenzüberflugsverordnung 2013 an: Sie ersetzt das Wort „Hubschrauberplatz“ durch „Hubschrauberflugplatz“, fügt neue Hubschrauberflugplätze ein und ergänzt Regelungen zum Flugplan.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/3/2017XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2017 passt die Flugfelder‑Grenzüberflugsverordnung 2013 an: Sie ersetzt das Wort „Hubschrauberplatz“ durch „Hubschrauberflugplatz“, fügt neue Hubschrauberflugplätze ein und ergänzt Regelungen zum Flugplan.

Schwerpunkte

  • Das Wort „Hubschrauberplatz“ wird in § 2 Abs. 1 durch das präzisere „Hubschrauberflugplatz“ ersetzt.
  • Nach den Ortsangaben „Lienz‑Nikolsdorf“ und „Wolfsberg“ werden die neuen Hubschrauberflugplätze Ludesch bzw. Wucher Zürs – Lech am Arlberg eingefügt.
Dokumente (PDFs)
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

SPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

6 - Steiermark


Verfassung und Europäische Union


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