Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 passt die Flugfelder‑Grenzüberflugsverordnung 2013 an: Sie ersetzt das Wort „Hubschrauberplatz“ durch „Hubschrauberflugplatz“, fügt neue Hubschrauberflugplätze ein und ergänzt Regelungen zum Flugplan.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/3/2017XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2017 passt die Flugfelder‑Grenzüberflugsverordnung 2013 an: Sie ersetzt das Wort „Hubschrauberplatz“ durch „Hubschrauberflugplatz“, fügt neue Hubschrauberflugplätze ein und ergänzt Regelungen zum Flugplan.Schwerpunkte
- Das Wort „Hubschrauberplatz“ wird in § 2 Abs. 1 durch das präzisere „Hubschrauberflugplatz“ ersetzt.
- Nach den Ortsangaben „Lienz‑Nikolsdorf“ und „Wolfsberg“ werden die neuen Hubschrauberflugplätze Ludesch bzw. Wucher Zürs – Lech am Arlberg eingefügt.
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