<!--[-->Abschnittskontrolle im Gräberntunnel (A2 Süd) 2017‑2018<!--]-->
Abschnittskontrolle im Gräberntunnel (A2 Süd) 2017‑2018
Verordnung vom 06.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Gräberntunnel der A2‑Süd‑Autobahn in den Jahren 2017‑2018 ausgewählte Streckenabschnitte mittels bildgebender Technik überwacht werden, um die Einhaltung von Tempolimits zu prüfen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/6/2017XXV
Straßenverkehr
Straßen- und Brückenbau

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass im Gräberntunnel der A2‑Süd‑Autobahn in den Jahren 2017‑2018 ausgewählte Streckenabschnitte mittels bildgebender Technik überwacht werden, um die Einhaltung von Tempolimits zu prüfen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 StVO 1960 als rechtliche Grundlage für die Einführung von Abschnittskontrollen.
  • Für die Fahrtrichtung Italien wird der Streckenabschnitt zwischen km 244,14 und km 246,36 des A2‑Süd‑Tunnels als Messstrecke festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

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