<!--[-->Änderung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – Einführung luftfahrtrechtlicher Vorgaben (2017)<!--]-->
Änderung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – Einführung luftfahrtrechtlicher Vorgaben (2017)
Verordnung vom 08.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 2017 ändert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr, führt einen neuen Teil für luftfahrtrechtliche Verfahren ein und legt erweiterte Nachweis‑Pflichten für den Arbeitnehmerschutz fest. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Dezember 2017 datiert.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/8/2017XXV
Verkehr
Gesundheit
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 2017 ändert die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr, führt einen neuen Teil für luftfahrtrechtliche Verfahren ein und legt erweiterte Nachweis‑Pflichten für den Arbeitnehmerschutz fest. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Dezember 2017 datiert.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gibt der bisherigen Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 den neuen Titel „ArbeitnehmerInnenschutzverordnung Verkehr 2017“.
  • Ein neuer sechster Teil wird eingefügt, der das luftfahrtrechtliche Verfahren regelt und die Genehmigungs‑ und Bewilligungsverfahren für Luftfahrt‑ und Flughafen‑Bodenabfertigungsanlagen umfasst.
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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