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Änderung der Arbeitsstättenverordnung – neue Sicherheitsanforderungen
Verordnung vom 08.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 309/2017 ändert die Arbeitsstättenverordnung: Sie verschärft Vorgaben für Verkehrswege, Beleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Die Regelungen gelten ab dem 1. Dezember 2017.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/8/2017XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 309/2017 ändert die Arbeitsstättenverordnung: Sie verschärft Vorgaben für Verkehrswege, Beleuchtung, Fluchtwege und Notausgänge, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Die Regelungen gelten ab dem 1. Dezember 2017.

Schwerpunkte

  • Verkehrswege in Arbeitsstätten müssen möglichst eben, ausreichend tragfähig und bei jeder Witterung gefahrlos nutzbar sein; die Beleuchtung muss mindestens 30 Lux betragen und darf nicht blenden.
  • Für Fluchtwege werden neue Längenbegrenzungen eingeführt, die von der Raumhöhe und dem Vorhandensein von Brandmelde‑ bzw. Rauch‑/Wärmeabzugsanlagen abhängen; bei nicht einheitlicher Raumhöhe ist die durchschnittliche Höhe zu verwenden.
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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