Mutterschutz‑Verordnung 2018 – Regelungen für ärztliche Freistellungszeugnisse
Verordnung vom 10.11.2017Zusammenfassung
Die Mutterschutzverordnung regelt, wann und von wem ärztliche Freistellungszeugnisse für schwangere Arbeitnehmerinnen ausgestellt werden können.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/10/2017XXVI
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Mutterschutzverordnung regelt, wann und von wem ärztliche Freistellungszeugnisse für schwangere Arbeitnehmerinnen ausgestellt werden können.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass nur Fachärzte für Frauenheilkunde oder Innere Medizin Freistellungszeugnisse ausstellen dürfen.
- Freistellungszeugnisse dürfen nur ausgestellt werden, wenn mindestens eine der 17 aufgelisteten medizinischen Indikationen vorliegt.
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