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Schiffsausrüstungsverordnung‑See: Einheitliche Regeln für Schiffs‑Ausrüstung
Verordnung vom 13.11.2017

Zusammenfassung

Die Schiffsausrüstungsverordnung‑See legt fest, welche technischen und dokumentarischen Anforderungen Seeschiff‑Ausrüstung in Österreich erfüllen muss. Sie führt einheitliche Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung ein, um die Sicherheit und EU‑Kompatibilität zu gewährleisten.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/13/2017XXVI
Umwelt
Transport
Industrie
Gesundheit
Sicherheit
Internationale Zusammenarbeit

Zusammenfassung

Die Schiffsausrüstungsverordnung‑See legt fest, welche technischen und dokumentarischen Anforderungen Seeschiff‑Ausrüstung in Österreich erfüllen muss. Sie führt einheitliche Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung ein, um die Sicherheit und EU‑Kompatibilität zu gewährleisten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Schiffsausrüstungen, die in Österreich hergestellt oder in Verkehr gebracht werden und Schiffe mit EU‑Flagge ausrüsten.
  • Hersteller müssen ihre Produkte einem Konformitätsbewertungsverfahren durch eine benannte, notifizierte Stelle unterziehen und anschließend das Steuerrad‑Kennzeichen anbringen.
Dokumente (PDFs)
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

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Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

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