Lenkprotokoll‑Verordnung – Pflicht zur Führung von Lenkprotokollen für Kraftfahrzeuglenker
Verordnung vom 15.11.2017Zusammenfassung
Die Lenkprotokoll‑Verordnung verpflichtet alle Lenker von Kraftfahrzeugen, ein tägliches Lenkprotokoll zu führen. Arbeitgeber müssen die Protokolle kostenlos bereitstellen, prüfen und mindestens 24 Monate aufbewahren.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/15/2017XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Lenkprotokoll‑Verordnung verpflichtet alle Lenker von Kraftfahrzeugen, ein tägliches Lenkprotokoll zu führen. Arbeitgeber müssen die Protokolle kostenlos bereitstellen, prüfen und mindestens 24 Monate aufbewahren.Schwerpunkte
- Alle Lenker von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen müssen ein tägliches, personen‑ und tagesbezogenes Lenkprotokoll führen.
- Von der Protokollpflicht ausgenommen sind bestimmte Fahrzeugarten, z. B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen ≤ 30 km/h, Test‑ und Probefahrzeuge, Taxen, leichte Nutzfahrzeuge und Spezialfahrzeuge für Geld‑ oder Werttransporte.
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