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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Niederösterreich
Verordnung vom 21.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest, gilt seit 1. Jänner 2018 und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest, gilt seit 1. Jänner 2018 und definiert Pauschalbeträge sowie Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und für Personen, die mit der Betreuung von Häusern und Wohnungen beauftragt sind, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die zuständigen Personen monatlich 93,44 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich der Betrag um 12,08 € pro zusätzlichem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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