Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (Verordnung 32/2017)
Verordnung vom 23.01.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 32/2017 legt ab dem 1. Jänner 2017 eine neue Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: Grundvergütung € 321,30 und Zuschlag € 176,00.Bundesministerium für Inneres1/23/2017XXV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 32/2017 legt ab dem 1. Jänner 2017 eine neue Pauschalvergütung für Zivildienstleistende fest: Grundvergütung € 321,30 und Zuschlag € 176,00.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 26 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, das die Befugnis zur Festlegung der Pauschalvergütung gibt.
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf € 321,30 festgelegt.
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