Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest. Der Tarif definiert Grundlöhne pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderentgelte sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse. Er gilt für alle Hausbesorger*innen nach dem Hausbesorgergesetz, auch für Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer Kollektivvertragskörperschaft sind.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest. Der Tarif definiert Grundlöhne pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderentgelte sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse. Er gilt für alle Hausbesorger*innen nach dem Hausbesorgergesetz, auch für Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer Kollektivvertragskörperschaft sind.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Burgenland und persönlich für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitsverhältnis vom Hausbesorgergesetz erfasst wird.
- Der Grundlohn beträgt 0,2667 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten; für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis wird 0,4830 € pro Quadratmeter gezahlt.
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