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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 21.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest. Der Tarif definiert Grundlöhne pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderentgelte sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse. Er gilt für alle Hausbesorger*innen nach dem Hausbesorgergesetz, auch für Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer Kollektivvertragskörperschaft sind.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest. Der Tarif definiert Grundlöhne pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderentgelte sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse. Er gilt für alle Hausbesorger*innen nach dem Hausbesorgergesetz, auch für Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer Kollektivvertragskörperschaft sind.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Burgenland und persönlich für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitsverhältnis vom Hausbesorgergesetz erfasst wird.
  • Der Grundlohn beträgt 0,2667 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten; für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis wird 0,4830 € pro Quadratmeter gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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