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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Burgenland
Verordnung vom 21.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2018 verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Gebäuden und technischen Anlagen im Burgenland fest. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Freizeit‑ und Gartenanlagen, Heizungen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter und enthält Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2018 verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung von Gebäuden und technischen Anlagen im Burgenland fest. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Freizeit‑ und Gartenanlagen, Heizungen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter und enthält Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich 109,15 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Stockwerken erhöht sich dieser Betrag um 12,89 € pro zusätzlichem Geschoss.
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Stöger Alois, diplômé

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