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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien (2018)
Verordnung vom 21.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sondervergütungen und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sondervergütungen und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und deckt alle Hausbesorger/innen ab, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen – sowohl für Arbeitgeber*innen ohne Kollektivvertrag als auch für solche, die später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten, solange kein Kollektivvertrag besteht.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2641 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,4763 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis.
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Stöger Alois, diplômé

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