Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sondervergütungen und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sondervergütungen und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und deckt alle Hausbesorger/innen ab, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen – sowohl für Arbeitgeber*innen ohne Kollektivvertrag als auch für solche, die später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2641 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,4763 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis.
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