Zusammenfassung
Die 323. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 in Wien verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
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Zusammenfassung
Die 323. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 in Wien verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen fest.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Wien und nur für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die betreffenden Personen monatlich 96,11 €; ab dem achten Stockwerk erhöht sich der Betrag um 6,90 € pro zusätzlichem Stockwerk.
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