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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Wien (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 21.11.2017

Zusammenfassung

Die 323. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 in Wien verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Wohnungspolitik

Zusammenfassung

Die 323. Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 in Wien verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Wien und nur für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
  • Für die Aufzugsbetreuung erhalten die betreffenden Personen monatlich 96,11 €; ab dem achten Stockwerk erhöht sich der Betrag um 6,90 € pro zusätzlichem Stockwerk.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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