Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland – November 2017
Verordnung vom 22.11.2017Zusammenfassung
Die Verordnung legt für November 2017 für zahlreiche Auslandsposten die jeweiligen Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes ihre Kaufkraftausgleichszulage erhalten.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres11/22/2017XXVI
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für November 2017 für zahlreiche Auslandsposten die jeweiligen Prozentsätze (Hundertsätze) fest, nach denen Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes ihre Kaufkraftausgleichszulage erhalten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für den Monat November 2017 für rund 150 Dienstorte im Ausland spezifische Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage herangezogen werden.
- Die Hundertsätze reichen von 0 % (keine Zulage) bis zu 41 % und bilden die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten der jeweiligen Einsatzorte ab.
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