<!--[-->Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagendienst in Wien (ab 01.01.2018)<!--]-->
Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagendienst in Wien (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 24.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Wien einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen, Heizungs‑ und Warmwasseranlagen sowie ähnlichen Einrichtungen fest. Sie definiert Pauschalbeträge, Stundenlöhne und Zuschläge, die ab dem 1. Jänner 2018 gelten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2017XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Wien einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Grünflächen, Heizungs‑ und Warmwasseranlagen sowie ähnlichen Einrichtungen fest. Sie definiert Pauschalbeträge, Stundenlöhne und Zuschläge, die ab dem 1. Jänner 2018 gelten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Wien und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
  • Betreuer von Aufzügen erhalten monatlich 98,61 €, wobei ab dem achten Geschoss pro zusätzlichem Stockwerk ein Aufschlag von 7,08 € hinzukommt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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