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Änderung der AHS‑Prüfungsordnung: neue Fächer Lebende Fremdsprache & Religion
Verordnung vom 24.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung 326/2017 ergänzt die AHS‑Prüfungsordnung um ein Fach für lebende Fremdsprachen (dreijährig) und ein Wahlpflichtfach Religion sowie einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt.
Bundesministerium für Bildung11/24/2017XXVI
Kultur
Bildung
Schulwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 326/2017 ergänzt die AHS‑Prüfungsordnung um ein Fach für lebende Fremdsprachen (dreijährig) und ein Wahlpflichtfach Religion sowie einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ wird eingeführt, mit 6‑9 Wochenstunden und 8‑12 Themenbereichen.
  • Ein neuer Unterrichtsgegenstand „Religion“ wird als Wahlpflichtfach mit 8‑18 Themenbereichen eingeführt.
Dokumente (PDFs)
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Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

SPÖ


3 - Niederösterreich



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