Änderung der AHS‑Prüfungsordnung: neue Fächer Lebende Fremdsprache & Religion
Verordnung vom 24.11.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 326/2017 ergänzt die AHS‑Prüfungsordnung um ein Fach für lebende Fremdsprachen (dreijährig) und ein Wahlpflichtfach Religion sowie einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt.Bundesministerium für Bildung11/24/2017XXVI
Kultur
Bildung
Schulwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 326/2017 ergänzt die AHS‑Prüfungsordnung um ein Fach für lebende Fremdsprachen (dreijährig) und ein Wahlpflichtfach Religion sowie einen neuen Absatz, der das Inkrafttreten regelt.Schwerpunkte
- Ein neuer Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ wird eingeführt, mit 6‑9 Wochenstunden und 8‑12 Themenbereichen.
- Ein neuer Unterrichtsgegenstand „Religion“ wird als Wahlpflichtfach mit 8‑18 Themenbereichen eingeführt.
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