<!--[-->Mauttarifverordnung 2017 – differenzierte Mauttarife nach Emissionen und Achszahl<!--]-->
Mauttarifverordnung 2017 – differenzierte Mauttarife nach Emissionen und Achszahl
Verordnung vom 28.11.2017

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2017 legt neue, nach Emissionsklassen und Achszahl gestaffelte Mauttarife für österreichische Bundesstraßen fest, inklusive Aufschlägen für bestimmte Strecken und Nachtzuschlägen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/28/2017XXVI
Umwelt
Verkehr

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2017 legt neue, nach Emissionsklassen und Achszahl gestaffelte Mauttarife für österreichische Bundesstraßen fest, inklusive Aufschlägen für bestimmte Strecken und Nachtzuschlägen.

Schwerpunkte

  • Der Grundkilometertarif für zweiachsige Fahrzeuge wird nach Emissionsklassen A und B unterschieden: 18,03 Cent (Klasse A) bzw. 18,40 Cent (Klasse B).
  • Für die Strecke A 12 zwischen Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras wird ein Aufschlag von 25 % auf den Grundkilometertarif erhoben.
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Leichtfried Jörg, Mag. - 56

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Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres

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Verfassung und Europäische Union


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