Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Grundlöhne, Materialzuschlag und Sonderentgelte.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest, inklusive Grundlöhne, Materialzuschlag und Sonderentgelte.Schwerpunkte
- Der Grundlohn beträgt 0,2641 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten; für die Reinigung und Bestreuung von Gehsteigen wird 0,4828 € pro Quadratmeter gezahlt.
- Ein Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des Grundlohns (ohne Gehsteig‑Entgelt) wird zusätzlich zum Lohn gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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