Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sondervergütungen, und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sondervergütungen, und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Tirol und betrifft alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitsverhältnis nicht bereits durch einen Kollektivvertrag geregelt ist.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2652 € pro Quadratmeter Nutzfläche und 0,5008 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.