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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 28.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen wie Nacht‑/Sperrgeld sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen wie Nacht‑/Sperrgeld sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, der ab dem 1. Jänner 2018 gilt.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,26 € pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. anderer Räumlichkeiten.
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Stöger Alois, diplômé

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