Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen wie Nacht‑/Sperrgeld sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen wie Nacht‑/Sperrgeld sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, der ab dem 1. Jänner 2018 gilt.
- Das Grundentgelt beträgt 0,26 € pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. anderer Räumlichkeiten.
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