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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Oberösterreich (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 28.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2018 Mindestlöhne für die Betreuung von Gebäuden und technischen Anlagen in Oberösterreich fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2018 Mindestlöhne für die Betreuung von Gebäuden und technischen Anlagen in Oberösterreich fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, wenn ihr Arbeitgeber nicht Mitglied eines Kollektivvertrags ist.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 116,64 € gezahlt, zuzüglich 14,23 € pro Aufzugshalle über dem siebten Stock.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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