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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Salzburg
Verordnung vom 28.11.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von technischen Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg fest und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung von technischen Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Bundesland Salzburg fest und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Salzburg fest.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 114 € festgelegt, der für jedes weitere Stockwerk über sieben Stockwerke um 9,95 € steigt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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