Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer in Tirol fest, definiert Pauschalbeträge für verschiedene Betreuungsaufgaben und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer in Tirol fest, definiert Pauschalbeträge für verschiedene Betreuungsaufgaben und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Tirol und betrifft Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden, sowie deren Arbeitgeber/innen.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich 95,55 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 5,97 € pro weiterem Geschoss.
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