Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2018 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Vorarlberg die Betreuung und Bedienung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungs‑ und Warmwasseranlagen sowie Garagen übernehmen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2017XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2018 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Vorarlberg die Betreuung und Bedienung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungs‑ und Warmwasseranlagen sowie Garagen übernehmen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt wurden.
- Für Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 95,51 € bis zu vier Stockwerken und 5,94 € pro zusätzlichem Stockwerk festgelegt.
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