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Verordnung über Sammlungsgegenstände von überregionaler Bedeutung
Verordnung vom 25.01.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann Sammlungsgegenstände in Museen als von überregionaler Bedeutung gelten und bestimmt das Prüfverfahren durch das Finanzamt Wien und den Kulturminister.
Bundesministerium für Finanzen1/25/2017XXV
Kulturpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wann Sammlungsgegenstände in Museen als von überregionaler Bedeutung gelten und bestimmt das Prüfverfahren durch das Finanzamt Wien und den Kulturminister.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 4a Abs. 4 lit. b des Einkommensteuergesetzes 1988.
  • Ein Sammlungsgegenstand gilt als von überregionaler Bedeutung, wenn er durch Einzigartigkeit, Besonderheit oder Vielfalt einen besonderen Stellenwert verleiht.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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