Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wann Sammlungsgegenstände in Museen als von überregionaler Bedeutung gelten und bestimmt das Prüfverfahren durch das Finanzamt Wien und den Kulturminister.Bundesministerium für Finanzen1/25/2017XXV
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wann Sammlungsgegenstände in Museen als von überregionaler Bedeutung gelten und bestimmt das Prüfverfahren durch das Finanzamt Wien und den Kulturminister.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 4a Abs. 4 lit. b des Einkommensteuergesetzes 1988.
- Ein Sammlungsgegenstand gilt als von überregionaler Bedeutung, wenn er durch Einzigartigkeit, Besonderheit oder Vielfalt einen besonderen Stellenwert verleiht.
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