Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert mehrere Beschäftigungsgruppen mit jeweiligen Gehältern und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert mehrere Beschäftigungsgruppen mit jeweiligen Gehältern und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
- Für Lehrkräfte (Beschäftigungsgruppe 1) wird das Mindestgehalt pro Unterrichtseinheit nach Berufsjahren gestaffelt, z. B. 25,60 € für die ersten fünf Jahre.
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