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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (2018)
Verordnung vom 01.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert mehrere Beschäftigungsgruppen mit jeweiligen Gehältern und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, definiert mehrere Beschäftigungsgruppen mit jeweiligen Gehältern und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
  • Für Lehrkräfte (Beschäftigungsgruppe 1) wird das Mindestgehalt pro Unterrichtseinheit nach Berufsjahren gestaffelt, z. B. 25,60 € für die ersten fünf Jahre.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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