Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt hat den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten festgelegt. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2018 und regelt Grundlöhne, Zuschläge sowie Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt hat den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten festgelegt. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2018 und regelt Grundlöhne, Zuschläge sowie Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Kärnten für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs kollektivvertragsfähig werden.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2641 € pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. andere Räumlichkeiten und 0,4802 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche bei Glatteis.
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