<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten (ab 01.01.2018)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten (ab 01.01.2018)
Verordnung vom 01.12.2017

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten festgelegt. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2018 und regelt Grundlöhne, Zuschläge sowie Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt hat den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten festgelegt. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2018 und regelt Grundlöhne, Zuschläge sowie Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Kärnten für alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs kollektivvertragsfähig werden.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2641 € pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. andere Räumlichkeiten und 0,4802 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche bei Glatteis.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.