Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen und tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
- Für die Reinigung von Wohn- und anderen Räumen wird ein Entgelt von 0,2647 € pro Quadratmeter Nutzfläche gezahlt.
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