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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Kärnten (2018)
Verordnung vom 01.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 2018 den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten fest, definiert wer darunter fällt und nennt konkrete Pauschal- und Stundenbeträge.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 2018 den Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten fest, definiert wer darunter fällt und nennt konkrete Pauschal- und Stundenbeträge.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen und Einrichtungen beauftragt wurden.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 100,42 € für bis zu vier Geschosse und 6,57 € pro weiterem Geschoss gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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