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Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagenbetreuung in der Steiermark
Verordnung vom 01.12.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Tätigkeiten wie Aufzugsbetreuung, Grünflächenpflege, Heizungswartung und Reinigung von Tiefgaragen. Zusätzlich werden Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration geregelt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2017XXVI
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2018 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in der Steiermark fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Tätigkeiten wie Aufzugsbetreuung, Grünflächenpflege, Heizungswartung und Reinigung von Tiefgaragen. Zusätzlich werden Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration geregelt.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen (z. B. Häuser, Wohnungen) beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 99,90 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 9,00 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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