Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein Alternative‑Bewährungssystem ein, das Fahrern mit Alkohol‑Delikten erlaubt, nach einer Mindestwartezeit und ohne Alkoholabhängigkeit unter Auflage einer Alkoholwegfahrsperre und regelmäßiger Mentoring‑Gespräche wieder zu fahren.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/25/2017XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung führt ein Alternative‑Bewährungssystem ein, das Fahrern mit Alkohol‑Delikten erlaubt, nach einer Mindestwartezeit und ohne Alkoholabhängigkeit unter Auflage einer Alkoholwegfahrsperre und regelmäßiger Mentoring‑Gespräche wieder zu fahren.Schwerpunkte
- Teilnehmer können nach Ablauf von mindestens der Hälfte ihrer ursprünglichen Entziehungsdauer und ohne Alkoholabhängigkeit am ABS teilnehmen.
- Der Antrag auf Teilnahme wird bei der Behörde gestellt; die Behörde informiert über Kosten, Ablauf und stellt einen vorläufigen Führerschein mit Code 69 aus.
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